Rechtsprechung
BVerwG, 09.04.1959 - III C 228.57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Arnsberg, 21.06.1957 - 4/5 KL 332/56
- BVerwG, 09.04.1959 - III C 228.57
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1959 - III C 228.57
Die in dem Rechtsmittel zugleich enthaltene Revision mit dem erkennbaren Begehren (BVerwGE 1, 222), daß das angefochtene Urteil aufgehoben werde, ist unzulässig. - BVerwG, 09.05.1958 - III C 42.57
Rückforderungsanspruch an zuviel gezahlter Kriegsschadenrente - Divergieren von …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1959 - III C 228.57
Die Rückerstattungspflicht liegt ihm nach allgemeinem Verwaltungsrecht ob (vgl. § 290 Abs. 1 LAG und BVerwGE 6, 323 [324 f]), zumal er in der fraglichen Zeit mehr als den überzahlten Betrag von 1.500 DM, nämlich fast 1.700 DM, weitergespart hatte, also noch bereichert war. - BVerwG, 25.08.1955 - IV C 86.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.04.1959 - III C 228.57
Es kommt ferner bei der Pflicht zur Erstattung von Unterhaltshilfe wegen nachträglicher Gewährung einer anderweitigen Rente, wofür sich die Vorinstanz auf die Urteile BVerwG IV C 86.54 vom 25. August 1955 - ZLA 1956 S. 26 - und BVerwG III C 68.54 vom 10. November 1955 - Mtbl. - BVerwG, 10.11.1955 - III C 68.54
Auszug aus BVerwG, 09.04.1959 - III C 228.57
Es kommt ferner bei der Pflicht zur Erstattung von Unterhaltshilfe wegen nachträglicher Gewährung einer anderweitigen Rente, wofür sich die Vorinstanz auf die Urteile BVerwG IV C 86.54 vom 25. August 1955 - ZLA 1956 S. 26 - und BVerwG III C 68.54 vom 10. November 1955 - Mtbl.
- BVerwG, 19.12.1963 - III C 72.62
Erstattungsanspruch der Behörde aus veränderter Vermögenslage des Betroffenen - …
Soweit der erkennende Senat in den vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 - es für unerheblich angesehen hat, ob die zur Anzeige Verpflichteten ein Verschulden trifft oder nicht, kann diese Ansicht nicht aufrechterhalten werden. - BVerwG, 16.12.1964 - IV C 106.64
Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit - Rückforderung zuviel gezahlter …
Auf Grund des streitigen Sachverhalts hätte das Verwaltungsgericht auch dasUrteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 - berücksichtigen müssen, in dem das Bundesverwaltungsgericht bei einen gleichgelagerten Sachverhalt ausgesprochen habe, daß ein Rückforderungsanspruch des Ausgleichsfonds bereits dann begründet sei, wenn der Kläger objektiv die ihm nach § 289 Abs. 1 LAG obliegende Anzeige über das Anwachsen seines Vermögens über die Schongrenze hinaus unterlassen habe, ohne daß es seines Verschuldens bedürfe.Im übrigen ist die Verwertung von Wertpapieren oder Sparkonten stets zumutbar(Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 -).
- BVerwG, 19.12.1963 - III C 67.62 Soweit der erkennende Senat in dem vom Verwaltungsgericht angeführtenUrteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 - es für unerheblich angesehen hat, ob die zur Anzeige Verpflichteten ein Verschulden trifft oder nicht, kann diese Ansicht nicht aufrechterhalten werden.
- BVerwG, 22.08.1972 - V B 17.70
Gesuch des Beigeladenen um Bewilligung des Armenrechts
Das ist hinsichtlich des für die weitere Rechtsverfolgung verbleibenden Anspruchsbegehrens nicht der Fall, zumal eine unbegrenzte Anordnung des Ruhens der Unterhaltshilfe bei Überschreitung des Schonvermögens nicht zu beanstanden ist (Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 -). - BVerwG, 20.11.1964 - IV C 112.64
Gewährung einer Kriegsschadenrente - Bewilligung einer Unterhaltshilfe auf …
Das haben beide Lastenausgleichssenate in nunmehr ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl.Urteil vom 9. Mai 1958 - BVerwG III C 42.57 -;Urteil vom 16. Januar 1959 - BVerwG IV C 390.57 -;Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 -;Beschlüsse vom 21. März 1961 - BVerwG IV B 30.61 -, vom 30. Juni 1961 - BVerwG IV B 5.61/IV C 8.61 - undvom 26. September 1961 - BVerwG III B 198.58 -). - BVerwG, 31.10.1969 - V CB 29.69
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Herabsetzung einer Entschädigungsrente nach …
Es ist auch nicht mehr klärungsbedürftig, daß die Ausgleichsbehörden bei unterlassener oder fehlerhafter Anzeige von Einkünften berechtigt sind, nachträglich die Entschädigungsrente herabzusetzen oder ihr Ruhen anzuordnen und die zuviel enthaltenen Beträge an Kriegsschadensrente zurückzufordern (vgl. Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 - [ZLA 1959, 366]). - BVerwG, 13.01.1967 - V B 146.66
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Zumutbarkeit der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat sie durch Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 228.57 - (ZLA 1959, 366) dahin entschieden, daß es keinen rechtlichen Bedenken begegne, wenn die Behörde es unterlasse, insoweit eine Regelung zu treffen.